Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Paragraphen 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Abmessungen, Form und Farbe bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, sofern nicht ausdrücklich eine andere verbindliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder Ausgaben erhöht oder neu eingeführt, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn seit dem Vertragsschluss bereits vier Monate verstrichen sind.
  3. Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Abschlagszahlung zu fordern, soweit die Forderung nicht anderweitig ausreichend gesichert ist. 
  4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge bereits abgeschlossen wurden. Während des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach Paragraph 288 BGB.
  5. Zur Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn seine gegen Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  6. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers hervorzurufen (insbesondere Einzelzwangsvollstreckung, Stellung eines Insolvenzantrags) sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§4 Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn Sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner zuzumuten sind.
  3. Ereignisse, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen.
  4. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
  5. Wir behalten uns Material unbedingte, handelsübliche Abweichungen unserer Ware in der Qualität, in den Maßen im Roh- und Farbton vor, ebenso Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Der Vertragspartner ist berechtigt, die vorbehaltene Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die vorbehaltene Ware zurückzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Subunternehmer

Wir sind berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben. Hiervon bleiben unsere Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber unberührt.

§7 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Vertragspartner seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß Paragraph 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Sämtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die beanstandete Ware muss innerhalb der Gewährleistungszeit nach unserer Wahl kostenfrei an unser Werk oder eine der autorisierten Servicestationen eingesandt werden.
  3. Nachbesserungen erfolgen unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Einsatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn und Materialkosten. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile gilt dieselbe Gewährleistungsfrist wie für den Vertragsgegenstand selbst. Direkte und indirekte Folgeschäden werden nicht ersetzt.
  4. Kosten von Nachbesserungen, die wir nicht selbst vornehmen, übernehmen wir nur, wenn und soweit wir uns zuvor schriftlich mit Drittlieferungen und Drittleistungen einverstanden erklärt oder wir diese nachträglich anerkannt haben, soweit nicht ein zweiter fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch durch uns erfolgt ist.
  5. Wir behalten uns das Recht vor, Konstruktionsänderungen ohne Benachrichtigung im Rahmen der Gewährleistungsarbeiten vorzunehmen.
  6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Fehler oder seine Vergrößerung im ursächlichen Zusammenhang damit steht,
    – dass der Kunde einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt und uns Gelegenheit zur Nachbesserung geboten hat, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß oder überbeansprucht worden ist,
    – dass der Kaufgegenstand in einem von uns für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist, obwohl der Kunde dies erkennen musste,
    – dass in dem Vertragsgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder der Vertragsgegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
    – dass der Kunde die Vorschriften für die Behandlung, Wartung und Pflege des Vertragsgegenstandes, nicht oder nicht rechtzeitig befolgt hat.

    Der Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

  7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrenübergang, soweit gesetzlich zulässig.

§8 Haftung

  1. Wir haften für alle Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig

§9 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Wir verpflichten uns, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Betriebsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Als Betriebsgeheimnis gelten alle Angaben über die betrieblichen Verhältnisse des Auftraggebers, soweit er diese nicht selbst veröffentlicht.
  2. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Vertragspartners ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  3. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung zur Wahrung berechtigter Interessen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
  4. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  5. Weitere Informationen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite www.anco-mmks.de abgerufen und heruntergeladen werden können.

§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

§11 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Coburg, Februar 2026